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Mein Angebot

Im Rahmen meines Angebotes biete ich folgende Leistungen und Tätigkeitsbereiche an:

persönlich …

  • Individuelle Begleitung und Beratung von Senioren und Pflegebedürftigen mit und ohne Demenzerkrankung
  • Betreuung in vertrauter Umgebung im eigenen Zuhause
  • Begleitung bei Arztbesuchen, Einkäufen, Besorgungen, Behördengängen, Spaziergängen, kulturellen Veranstaltungen, Ausflügen und vielen anderen Herausforderungen des täglichen Lebens

individuell …

  • Hilfestellung bei der Nutzung digitaler Medien und moderner Technik
  • Förderung des aktiven Lebens, geistig und körperlich
  • Hilfe bei der Bearbeitung von Rechnungen, Verträgen, etc.
  • Biografiearbeit (Beschäftigung mit der Lebensgeschichte)
  • Nette Gespräche führen und Erinnerungen teilen
  • Gemeinsames Kochen oder Backen von Lieblingsgerichten

menschlich …

  • Gesellschaftsspiele, Kartenspiele, Gedächtnistraining, Kreuzworträtsel
  • Unterstützung bei der Vereinbarung von Terminen, z. B. Arzt, Friseur, Fußpflege, Massage, Physiotherapie, etc.
  • Lieblingsmusik hören
  • Hilfestellungen bei kleineren gemeinsamen Arbeiten im Haushalt, z. B. Gardinen aufhängen, Wäsche zusammenlegen, etc.
  • und vieles mehr …

Bitte beachten Sie, dass mein Angebot keine hauswirtschaftlichen Leistungen und auch keine pflegerischen Tätigkeiten enthält.

Die Kosten meines Angebotes

Meine Leistungen werden nach Zeitaufwand abgerechnet – eine Buchung ist ab 1 Stunde möglich. Eine Leistungsstunde umfasst 60 Minuten. Ab 1 Stunde kann aber auch im 1/2 Stunden Takt abgerechnet werden. Ich stehe gerne von Montag bis Freitag und am Wochenende nach individueller Absprache mit meinen Leistungen zur Verfügung.

Der Preis pro Leistungsstunde beträgt 36,00 €. Anfahrtskosten sind inklusive bis zu einem Anfahrtsweg von 20 Kilometern. Ab einem Anfahrtsweg von 21 km entstehen Anfahrtskosten in Höhe von 0,30 € je Kilometer.

Bei kurzfristigen Terminabsagen, die nicht spätestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Betreuungstermin erfolgen, kann ggf. eine Stundenberechnung als Privatrechnung erfolgen.

Informationen zur Abrechnung

Wenn ein Pflegegrad vorliegt, können meine Leistungen bereits ab Pflegegrad 1 über die Pflegekasse abgerechnet werden. Hier finden Sie wichtige Informationen zu den Themen Verhinderungspflege sowie dem Entlastungsbetrag.

Natürlich stehe ich auch ohne Vorliegen eines Pflegegrades mit meinen Leistungen zur Verfügung. Diese werden dann privat abgerechnet. Die hierbei für den Auftraggeber entstehenden Kosten können nach § 35a Einkommensteuergesetz als haushaltsnahe Dienstleistungen steuerlich geltend gemacht werden (bis zu 20 %, höchstens EUR 4.000,00 pro Jahr).

Ich berate Sie sehr gerne in einem kostenfreien, individuellen Gespräch und freue mich von Ihnen zu hören!

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